Bei HiFi International S.A. verpflichten wir uns, unsere Geschäftstätigkeit integer, transparent und unter strikter Einhaltung der im Großherzogtum Luxemburg geltenden Gesetze und Vorschriften auszuüben.

Ethik steht im Mittelpunkt unserer Beziehungen zu unseren Mitarbeitenden, Kunden, Partnern, Dienstleistern und Lieferanten. Wir ermutigen alle betroffenen Personen, in gutem Glauben jedes Verhalten zu melden, das einen Verstoß gegen das Gesetz, unseren Verhaltenskodex oder unsere ethischen Grundsätze darstellen könnte.

Unser Hinweisgebersystem (Gesetz vom 16. Mai 2023)

Gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern stellt HiFi International einen sicheren, vertraulichen und unabhängigen Meldekanal zur Verfügung.

Wer kann eine Meldung abgeben? (Erweiterter Anwendungsbereich)

Das Recht zur Abgabe einer Meldung steht allen Personen offen, die im beruflichen Kontext mit unserem Unternehmen in Kontakt standen:

  • Mitarbeitende des Unternehmens, einschließlich unbefristet und befristet Beschäftigter, Teilzeitbeschäftigter, Studierender und Auszubildender;

  • Externe Arbeitskräfte, einschließlich Leiharbeitnehmender und Dienstleistender;

  • Ehemalige Mitarbeitende und Bewerbende, einschließlich im Rahmen vorvertraglicher Verhandlungen;

  • Lieferanten, Subunternehmer, Anteilseigner und Mitglieder der Geschäftsleitung.

Unsere internen Meldestellenbeauftragten

Um vollständige Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten, wurde die Verwaltung unseres Hinweisgebersystems folgenden Personen übertragen:

  • Benannte Hauptansprechpartnerin: Frau Delphine GARBE, Personaldirektorin bei HiFi International S.A.
  • Benannter stellvertretender Ansprechpartner: Herr Jean-Philippe ALLAIN, Generaldirektor bei HiFi International S.A. Er wird im Falle eines Interessenkonflikts oder bei Verhinderung der Hauptansprechpartnerin tätig.
  • Vertraulichkeitsgarantie: Meldungen werden ausschließlich von der jeweils kontaktierten Ansprechperson entgegengenommen und bearbeitet. Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt und darf ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht offengelegt werden.

Abgabe einer Meldung (Verfügbare Meldekanäle)

Wir stellen Ihnen mehrere vertrauliche Kanäle zur Verfügung, über die Sie Ihre Informationen mit der für Sie am besten geeigneten Methode übermitteln können:

Schriftlicher Meldekanal (Sicher und verschlüsselt)

Sie können eine schriftliche Meldung unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym über unser unabhängiges Portal einreichen, das von unserem technischen Dienstleister WhistleB (Navex) betrieben wird: Zur WhistleB-Meldeplattform

Mündliche Meldung und persönliches Gespräch

Falls Sie sich lieber mündlich äußern oder ein Gespräch vereinbaren möchten, können Sie unsere vertraulichen Telefonleitungen nutzen:

Direkte Telefonnummern:

  • Hauptansprechpartnerin (Frau Delphine GARBE): Unter der Telefonnummer +352 691 879 806 oder durch Hinterlassen einer Nachricht auf ihrer geschützten Mailbox.
  • Stellvertretender Ansprechpartner (Herr Jean-Philippe ALLAIN): Unter der Telefonnummer +352 691 879 191, insbesondere bei Meldungen, die die Personalabteilung betreffen.
Persönliches Gespräch: Auf Ihren Wunsch wird von der kontaktierten Ansprechperson innerhalb von höchstens 7 Tagen ein persönliches Gespräch oder eine sichere Videokonferenz organisiert.

Bearbeitungsgarantien und gesetzliche Fristen

Das Unternehmen verpflichtet sich, jede Meldung sorgfältig und unter Einhaltung der im luxemburgischen Recht vorgesehenen Fristen zu bearbeiten:

  • Empfangsbestätigung: Der hinweisgebenden Person wird innerhalb von höchstens 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine schriftliche Empfangsbestätigung zugesandt.
  • Rückmeldung: Der hinweisgebenden Person wird innerhalb von höchstens 3 Monaten eine ausführliche schriftliche Rückmeldung zu den zur Bearbeitung oder Untersuchung der Meldung ergriffenen Maßnahmen übermittelt.

Schutz vor Repressalien

Jede Person, die in gutem Glauben eine Meldung abgibt, genießt umfassenden Schutz vor jeglicher Form von Repressalien, einschließlich Kündigung, Änderung der Arbeitszeiten, Versetzung in eine andere Filiale oder diskriminierenden Maßnahmen. Jede derartige Maßnahme des Arbeitgebers ist gemäß Artikel 20 des Gesetzes von Rechts wegen null und nichtig.

Externe Meldekanäle (Staatliche Behörden)

Obwohl wir Sie dazu ermutigen, vorrangig unseren internen Meldekanal zu nutzen, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen, haben Sie das gesetzliche Recht, Ihre Meldung direkt an die zuständigen externen Behörden in Luxemburg zu richten, die in Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 aufgeführt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Meldestelle beim Justizministerium: 13, rue Érasme, L-1468 Luxembourg | info@osig.lu
  • Die Gewerbe- und Grubenaufsichtsbehörde (ITM): 3, rue des Primeurs, L-2361 Strassen | contact@itm.etat.lu

Offizielle Dokumentation zum Herunterladen

Weitere Informationen zur Funktionsweise unseres Hinweisgebersystems finden Sie in unserer vollständigen, von der Personaldelegation genehmigten Verfahrensordnung: Unsere offizielle interne Verfahrensordnung für Hinweisgeber herunterladen (PDF)

Aktualisiert am 16. Juli 2026